Liebe Leser:innen,
ursprünglich hatte unsere Bundesregierung für den 5. und 6. Dezember zum „Wohngipfel“ nach Hamburg eingeladen. Personen aus der Wohnungswirtschaft, den Verbänden und der Politik wollten sich an zwei Tagen mit der Lösung der Wohnungsnot befassen. Diese Planung zerstob mit der Regierungskoalition Anfang November. Stattdessen fand ein eintägiges Treffen mit weniger Brimborium am 5. Dezember in Berlin statt.
Allerdings hatte sich bereits vor Wochen mit „Offensiv für Wohnraum“ ein Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das seither akribisch Aktionen, Kundgebungen und eine Demonstration geplant hat, die den Wohngipfel begleiten sollten. Die Planung solle nicht umsonst gewesen sein; war der Konsens. In der Tat: Es ist auch ohne einen politischen Anlass dringend an der Zeit, machtvoll auf die bestehenden Probleme hinzuweisen. Gerade jetzt, im Wahlkampf, will das Bündnis den Menschen verdeutlichen, dass sie mit ihrer Entscheidung an der Urne die Weichen stellen, Richtung Lösung oder Verschärfung.
Im Ergebnis konnte am 5. Dezember sowohl in Berlin als auch in Hamburg und in weiteren Städten beobachtet werden, dass sich diejenigen, die sich für die Interessen der Mieter:innen einsetzen, im Verhältnis zu denjenigen, die unter den Zuständen im Wohnungsmarkt und unter unzureichendem Mieterschutz leiden, zu wenige sind!
Woher kommt das? Falls Sie nicht dabei waren und zur Miete wohnen: Warum haben Sie sich nicht aktiv für Ihre Interessen eingebracht und die Demonstration am 5. Dezember besucht? Was hat Ihnen gefehlt, um mitzumachen? Mein guter Vorsatz für 2025: Hamburgs Mieter:innen zu mobilisieren, damit wir zeigen: Wir sind viele und wir lassen nicht zu, dass die nächste Bundesregierung unsere Interessen wieder hinten runter fallen lässt! Helfen Sie mir dabei!
Nun neigt sich das Jahr dem Ende entgegen. Bleiben Sie gelassen und zuversichtlich und kommen Sie gut durch die Feiertage in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2025!
Lassen Sie sich nun wie immer mit diesem Newsletter über unsere Tätigkeit und die Entwicklung in Rechtsprechung und Wohnungspolitik informieren. Verschaffen Sie sich mit unserer Rubrik zur Pressearbeit einen Überblick über unser Wirken. Seien Sie eingeladen, uns und unsere Pressearbeit zu unterstützen, Feedback zu geben und natürlich auch unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn: UNSER RAT ZÄHLT!
Dr. Rolf Bosse Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg
P.S. Besuchen Sie uns auf facebook! Auf unserer facebook-Seite versorgen wir Sie täglich mit aktuellen Informationen rund ums Mieten und Wohnen. |
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Aktuelles: Hamburgs Mieterthemen im Blick: Das neue MieterJournal ist da!
Die Dezemberausgabe des MieterJournals ist erschienen und bietet spannende Einblicke in aktuelle Themen rund um das Mieten und Wohnen in Hamburg. Die Titelgeschichte widmet sich der Lichtverschmutzung und beleuchtet, wie nächtliches Kunstlicht nicht nur Tiere gefährdet, sondern auch die Schlafqualität der Menschen beeinträchtigt. Wir beleuchten, wie Hamburg mit dem Problem Lichtverschmutzung umgeht und welche Maßnahmen erforderlich sind. Außerdem sprechen wir darüber im begleitenden Interview mit Carolin Liedtke, Professorin für Lichttechnik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.
Der Stadtteil-Rundgang führt diesmal nach Ochsenwerder, wo Leser eine Mischung aus ländlicher Idylle, historischen Gebäuden und modernem Leben entdecken können. Ein Bewohner teilt seine Erinnerungen und gibt Tipps für die schönsten Ecken in diesem vielseitigen Hamburger Stadtteil.
2025 wird gewählt - nicht nur bundesweit, sondern auch in Hamburg. Deshalb liegt ein weiterer Schwerpunkt des aktuellen MieterJournals auf der Bürgerschaftswahl am 2. März 2025. Auf einer Doppelseite stellen wir die Positionen der Parteien zu Themen wie Mieterschutz und Wohnungsbau vor. Mieter:innen finden hier wertvolle Informationen, um sich auf die Wahl vorzubereiten.
In der Rubrik „Mietrecht“ finden Sie wie gewohnt die wichtigsten Mieturteile der Hamburger Gerichte und des Bundesgerichtshofs – natürlich von uns kommentiert – sowie viele interessante Informationen zum Mieten und Wohnen.
Freuen Sie sich auf weitere spannende Beiträge, die Sie in der neuen Ausgabe des MieterJournals erwarten! Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre. Hier geht es zum aktuellen MieterJournal. |
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Urteil: Formfehler schützt Mieterin: Gericht weist unklare Mieterhöhung zurück Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 2. August 2024, 821 C 138/22, Mitgeteilt von Rechtsanwalt Lutz Witt
Das Gericht gab einer Mieterin recht, die sich erfolgreich gegen eine Mieterhöhung nach Modernisierungsarbeiten wehrte. Die Arbeiten umfassten Fenster und Fassade des Mietshauses. Die Vermieterin hatte die Maßnahmen angekündigt und mitgeteilt, KfW-Mittel zu beantragen, ließ diese Angabe aber in der folgenden Mieterhöhung unerwähnt. Das Gericht erklärte die Erhöhung aus formellen Gründen für unwirksam, da gesetzliche Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen, um eine Benachteiligung anderer Vermieter zu vermeiden, die Modernisierungen aus eigenen Mitteln finanzieren.
Die Mieterhöhung war zudem intransparent, da keine klaren Angaben zur Nutzung von Fördermitteln gemacht wurden. Der Mieterin wurde dadurch die Möglichkeit genommen, die Erhöhung auf Plausibilität zu prüfen oder juristisch und technisch sachkundige Unterstützung einzuholen. Die fehlenden Informationen ließen offen, ob Fördermittel beantragt, abgelehnt oder vergessen wurden. Eine nachvollziehbare Mieterhöhung lag nicht vor, weshalb die Klage der Vermieterin auf Zahlung der erhöhten Miete abgewiesen wurde.
Kommentar:
Ein wichtiger Aspekt bei Modernisierungen sind Förderungen, die die Vermieterseite möglicherweise in Anspruch nimmt. Eine der bekanntesten Förderungen in Deutschland kommt von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw). Diese bietet verschiedene Programme an, die Vermieter:innen helfen, ihre Immobilien energieeffizient zu modernisieren. Sobald die Vermieterseite Kfw-Fördermittel erhält, muss dies bei der Abrechnung berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass die Kosten, die auf die Mietparteien umgelegt werden, möglicherweise geringer ausfallen, da bereits ein Teil der Investitionen durch die Förderungen gedeckt ist. Für die Mietparteien ist es deshalb wichtig zu wissen, dass sie das Recht haben, eine detaillierte Aufschlüsselung der Modernisierungskosten zu verlangen. Dazu gehört auch die Frage, ob und in welchem Umfang Förderungen in Anspruch genommen worden sind.
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Mieter-Tipp: Lichtemissionen in der Stadt
Mit Beginn der dunklen Jahreszeit sind Lichterketten und andere Lichtemittenten wieder häufiger zu sehen. Dabei werden gewerbliche Reklametafeln eher störend wahrgenommen als die Lichterkette am Balkon oder Außenleuchten an einer Hauswand. Was ist erlaubt und worauf sollten Mieter:innen achten? Hier kommt es auf den Einzelfall an, daher nennen wir nur einige Beispiele: - Lichterketten dürfen am Balkon angebracht werden, soweit dadurch das durchschnittliche Empfinden von Dritten im Hinblick auf die Lichtemission nicht gestört wird. Ein wild blinkender bunter Strauß an Lampen einer Lichterkette ist sicherlich zu viel des Guten.
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Dekoration an der eigenen Wohnungstür ist nur im üblichen Rahmen erlaubt. Gegen einen Adventskranz mit marginaler Beleuchtung wird niemand etwas einwenden.
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Im Vordergarten oder auf der Terrasse können kleine Strahler angebracht werden, um die eigene Wohnung und Wand zu beleuchten. Sobald der Lichtkegel in eine andere Wohnung fällt, kann die Grenze des Zumutbaren überschritten sein.
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Öffentlich-rechtliche Bestimmungen müssen bei der Inbetriebnahme von gewerblichen Leuchtflächen eingehalten werden. Dies zu überprüfen, kann im Einzelfall Aufgabe der Vermieterseite sein, wenn belastbare Indizien dafür sprechen, dass die Werte überschritten werden.
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Möchten Miete:innen gerne Leuchten oder Ähnliches an der Hausfassade anbringen, ist zu beachten, dass jede bauliche Veränderung der vorherigen Genehmigung der Vermieterseite bedarf. Im Zweifel sollte zuvor der Mieterverein zu Hamburg befragt werden.
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Pressespiegel: Der Mieterverein in den Medien
Wohnraummangel, Mieterhöhungen und steigende Heizkosten – die Themen Wohnen und Mieten sind omnipräsent in den Medien. Als Interessenvertretung von Hamburgs Mieter:innen beteiligt sich der Mieterverein zu Hamburg an der öffentlichen Diskussion und wird von vielen regionalen und überregionalen Medien zitiert. An dieser Stelle finden Sie eine Auswahl der aktuellen Berichte und Beiträge. |
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Rund 400 Menschen haben am 5. Dezember in der Hamburger Innenstadt für bezahlbaren Wohnraum demonstriert. „Wenn wir im Frühjahr Bundestag und Bürgerschaft wählen, werden wir darauf achten, dass die, die wir wählen, auch unsere Interessen als Mieterinnen und Mieter im Blick behalten!“, sagte Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, auf der Kundgebung. Viele Hamburger Lokalmedien berichten über die Demo.
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Ein Rückkauf der Pflegen & Wohnen-Heime durch die Stadt wäre eine sinnvolle Maßnahme, kommentiert Dr. Rolf Bosse auf t-online.de. „Nicht nur, weil der Wohnungsmarkt in Hamburg angespannt ist und damit auch Wohnungen für ältere Menschen immer teurer werden ist es gut, wenn die Stadt die 2.700 Pflegeplätze an 13 Standorten im gesamten Stadtgebiet übernimmt“, so Rolf Bosse.
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In Hamburg sorgt Vonovia mal wieder für Aufregung: Dem Konzern wird vorgeworfen, Mieter:innen auf unzulässige Weise auszuspionieren. Es geht um Datenerfassung durch Rauchmelder die Temperatur und Luftfeuchtigkeit ermitteln und diese Daten an Vonovia weiterleiten. „Hier werden die Wohnungen der Mieter auf unzulässige Weise ausspioniert“, schätzt Rolf Bosse.
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Es klingt unfassbar: Seit einem Jahr haben Mieter:innen aus Meiendorf kein Warmwasser zum Duschen mehr. Nach Monaten stellte die Verwaltung Dusch-Container auf den Parkplatz und dann passierte nichts mehr. Die Situation sei „absolut unzumutbar“, sagt Rolf Bosse. Diverse Medien berichten über den Fall.
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Dr. Rolf Bosse c/o Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V.
Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg
Tel: (0 40) 8 79 79-0 mieterverein-hamburg.de
Impressum | Datenschutz
Vorstand: Dr. Rolf Bosse (Vors.), Marielle Eifler (Stellv. Vors.), Siegmund Chychla (1. Schriftführer). Registriert bei: Freie und Hansestadt Hamburg, Justizbehörde, Justizamt, Aktenzeichen: 900.50-8. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE118719118
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